Gegenstromleitung Ankum e.V.

Willkommen auf der Homepage des Vereins gegen die 380kv Stromtrasse von Conneforde nach Merzen !

Weblog:

Beratungstermin am Sonntag 12.02.23 (10 bis 12 Uhr) im Rathaus Ankum

06.02.2023

Wie in der letzten Verteilermail angekündigt, 
werden wir von der Bürgerinitiative, 
wie auch beim zurückliegenden Raumordnungsverfahren, 
betroffenen Bürgern bei der Formulierung der Einwendungen zur Seite stehen.

In Absprache mit dem Ankumer Bürgermeister Klaus Menke 
sind wir am kommenden Sonntag den 12.02.2023 im Zeitraum von 10 bis 12 Uhr 
im Ratssitzungssaal anwesend.

Sollte die Zeit nicht ausreichen und / oder der Andrang groß sein, 
dann werden wir natürlich auch danach noch 
als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Wichtig dabei: 
Die Bürgerinitiative Gegenstromleitung Ankum e.V. betreibt keine Rechtsberatung! 

Wenn Sie sicher gehen wollen, 
dass Ihre Einwendung ausreichend ist 
und Ihnen auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, 
im Erörterungstermin 
und in einem eventuellen nachfolgenden Gerichtsverfahren Ihre Rechte sichert, 
sollten Sie sich anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Die Bürgerinitiative Gegenstromleitung Ankum e.V. kann nicht gewährleisten, 
dass die mit Hilfe ihrer Textbausteine erstellte Einwendung 
auch allen allgemeinen Anforderungen der Rechtsprechung 
und individuellen Anforderungen aus diesem Verfahren genügt.

Wir vom Verein lassen über unseren Anwalt einen Einwand verfassen.
Dieser Einwand kann aber nur grundlegende Dinge
und die grundsätzliche Bedürftigkeit beziehungsweise Trassenwahl betreffen,
nicht jedoch Einzelbelange einzelner Betroffener.

Daher:
Falls beispielsweise Bedenken bestehen bezüglich Maststandorte oder dergleichen,
die lediglich jemanden allein betreffen,
dann muss dieses Anliegen individuell selbst als Einwand verfasst werden!
Wir vom Verein können die individuellen Belange Betroffener nicht alle kennen.

Gleichfalls kann es durchaus hilfreich sein,
wenn auch weitere Einwände gegen allgemeine, grundlegende Dinge vorgetragen werden
– wie beispielsweise:

Bedenken wegen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Emissionen aus Lärm und Elektrosmog
Bedenken wegen Beeinträchtigung des Denkmalschutzes und Archäologie
(Umfeldwirkungen)
Bedenken wegen Beeinträchtigung der Flora und Fauna
(Umwelteinflüsse)
Bedenken wegen Beeinträchtigung der Land- und Forstwirtschaft
Bedenken wegen Beeinträchtigung der Wirtschaft für die naheliegenden Gewerbe
(Tourismus etc.)
Bedenken wegen Beeinträchtigung der Wasserwirtschaft
und Grundwasserabsenkung
…und vieles mehr

 
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