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Betrifft: Strahlen­schutz

15.03.2021

Als Hinter­grund­information 
geben wir hier eine Pressemit­tei­lung 
des Bundes­ministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) 
vom 10.03.2021 unge­kürzt und un­ver­ändert weiter.
Strahlenschutz-Forschung zum Strom­netz­ausbau wird beschleunigt
Stromnetz­betreiber sagen Beteiligung an Forschungs­programm zu

Die Bundes­regierung 
hat von den Strom­netz­betreibern 
eine Absichts­erklärung ent­gegen­genommen, 
das Forschungs­programm "Strahlen­schutz beim Strom­netz­ausbau" 
mit ins­ge­samt 10 Millionen Euro zu unter­stützen. 
Dieses Forschungs­programm führt das Bundes­amt für Strahlen­schutz (BfS) 
seit 2017 
begleitend zum Strom­netz­ausbau durch.

Der Ausbau der Strom­netze ist für eine erfolg­reiche Energie­wende un­ver­zicht­bar.

Für das Bundes­umwelt­ministerium ist es dabei von ent­schei­dender Bedeutung, 
dass die Gesund­heit der Bürger­innen und Bürger 
vor den mög­lichen Risiken durch die dabei ent­stehenden elektrischen und magnetischen Felder geschützt ist. 
Das ist in Deutsch­land durch die Schutz- und Vorsorge­maß­nahmen 
der Ver­ord­nung über elektro­magnetische Felder (26. BImSchV) sicher­gestellt.

Rita-Schwarzelühr-Sutter, 
Parlamen­tarische Staats­sekretärin bei der Bundes­umwelt­ministerin: 
"Die geltenden Grenz­werte ent­sprechen den inter­natio­nalen wissen­schaft­lichen Emp­feh­lungen. 
Mir ist aber wichtig, 
dass wir konti­nuier­lich über­prüfen, 
ob die Schutz­standards noch den neuesten wissen­schaft­lichen Erkennt­nissen genügen, 
und dass wir die Regelungen erforder­lichen­falls fort­ent­wickeln." 

Auf diese Weise wurde zu­letzt im Jahr 2013 eine Minimierungs­pflicht in die Ver­ord­nung auf­ge­nommen 
und 2016 durch eine All­ge­meine Ver­wal­tungs­vor­schrift aus­ge­staltet.

Trotz fundierten Wissens auf­grund lang­jähriger Forschungs­anstren­gungen 
ver­bleiben aller­dings noch gewisse Un­sicher­heiten 
bei der wissen­schaft­lichen Bewer­tung der mög­lichen Risiken und Wirkungen 
der elektrischen und magnetischen Felder der Strom­netze 
sowie Heraus­forde­rungen bei der Risiko­kommuni­kation. 
Diese müssen durch weiter­gehende Unter­suchungen reduziert werden. 

Hierzu hat das BfS das Forschungs­programm "Strahlen­schutz beim Strom­netz­ausbau" 
mit über 40 Forschungs­vorhaben konzipiert, 
das seit 2017 begleitend zum Strom­netz­ausbau durch­ge­führt wird. 
Die Unter­suchungen finden dabei inter­diszi­plinär 
in den Bereichen Biologie / Medizin, Physik / Elektro­technik und Sozial­wissen­schaft statt.

Um die Durch­führung des Forschungs­programms zu beschleu­nigen 
und damit schneller zu aus­sage­kräftigen Ergeb­nissen zu kommen, 
haben die vier deutschen Über­tragungs­netz­betreiber 
sowie eine Reihe von Verteil­netz­betreibern 
jetzt zugesagt, 
das Forschungs­programm mit ins­ge­samt 10 Millionen Euro 
ver­teilt über fünf Jahre 
zu unter­stützen.

Schwarzelühr-Sutter: 
"Ich begleite die Konzeption und Durch­führung des Forschungs­programms seit vielen Jahren. 
Deshalb freut es mich beson­ders, 
dass das Programm durch diese Kooperation beschleunigt werden kann. 
Es ist eine gute Nach­richt, 
dass die Energie­wirt­schaft ihrer gesell­schaft­lichen Ver­ant­wortung nach­kommt 
und die Energie­wende fördert." 

Die Verwaltung und Verwen­dung der Mittel erfolgt aus­schließ­lich und un­ab­hängig durch das BfS. 

Die Betreiber haben keinen Ein­fluss 
auf die Aus­wahl der Vor­haben 
und der durch­führenden Forschungs­institute 
sowie die Forschungs­ergeb­nisse.
Ergänzende Informationen

Dieser Text ent­spricht der Presse­mit­teilung Nummer 039/21 
- Strahlen­schutz vom 10.03.2021. 

Außerdem wird vom BMUV auch auf folgende Information im Internet verwiesen:

Absichtserklärung der Stromnetzbetreiber (Download)

 
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