Willkommen auf der Homepage des Vereins gegen die 380kv Stromtrasse von Conneforde nach Merzen !
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Hintergrundinformationen zur amtlichen Bekanntmachung des GAA Oldenburg vom 23.06.2021
Bekanntmachung im Bersenbrücker Kreisblatt am 23.06.2021
Text-Information im Bild !
Hintergrundinformationen
Am 23.6.2021 war im amtlichen Teil der Tageszeitung
ein Vermerk zum laufenden BImSchG Verfahren
des Umspannwerkes Merzen zu finden.
Darin hieß es,
dass bei der Behörde keinerlei Einwendungen eingegangen wären
und deshalb auf eine weitere Erörterung mit Vororttermin verzichtet werden würde.
Wir vom Verein
haben damals schon zum Antrag auf Vorbescheid
(Bauvoranfrage)
einen umfassenden Einwand an die zuständige Behörde in Oldenburg gerichtet.
Ebenso haben wir vom Verein an der damaligen Erörterung in Merzen,
zusammen mit dem Verein "Hackemoor unter Strom",
anderen Trägern öffentlicher Belange
und dem Vereinsanwalt, teilgenommen.
Die Behörde hatte seiner Zeit bereits den Vorbescheid an Amprion positiv beschieden.
Unsere vorgetragenen Einwände wurden von der Behörde ausgewertet und abgewogen.
Mit Erteilung eines Vorbescheides
können im weiteren Antragsverlauf
(das jetzige Verfahren ist der eigentliche Antrag auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz)
die bereits vorgetragenen Einwände nicht nochmals vorgetragen werden.
Da sich zwischenzeitlich keine wesentlichen, weiteren neue Erkenntnisse ergeben haben,
war die Einbringung eines weiteren Einwands sinnlos.
Aus unserer Sicht
wurden die insgesamt vorgetragenen Argumente unzureichend berücksichtigt.
Wir haben weiterhin das Gefühl,
dass die in den Gutachten untersuchten Raumwiderstände
dem Antragsziel entsprechend eingeordnet wurden.
Die in den diversen Gutachten aufgetragenen Probleme wurden weitgehend durch Ersatzmaßnahmen kompensiert
- aus unserer Sicht zu viel kompensiert.
Übersetzt könnte man als Laie im Fazit auch lesen:
Das Umspannwerk ist an der Stelle ein Problem,
aber wir machen es trotzdem.
Weitere Maßnahmen,
wie eine gerichtliche Prüfung,
scheint aus unserer Sicht aktuell aussichtslos.
Vielmehr konzentrieren wir uns jetzt auf das Planfeststellungsverfahren
für die Leitungseinführung in das Umspannwerk,
als auch auf das anstehende Planfeststellungsverfahren der CCM Leitung.
Wir fordern in beiden Verfahren
die Einbeziehung der Genehmigung des Umspannwerkes in dieses Planfeststellungsverfahren.
Ebenfalls fordern wir,
dass das laufende Planfeststellungsverfahren zur Leitungeinführung
in das CCM Verfahren integriert wird.
Nur wenn alle drei Verfahren zusammen betrachtet werden,
kann aus unserer SIcht ein optimales Ergebnis für Mensch und Umwelt herauskommen.
Hinweis:
Durch ein redaktionelles Versäumnis
wurde diese Mitteilung hier erst mit einigem zeitlichen Verzug veröffentlicht.
Dafür wird freundlichst um Entschuldigung gebeten.