Gegenstromleitung Ankum e.V.

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Hinter­grundinformationen zur amt­lichen Bekannt­machung des GAA Oldenburg vom 23.06.2021

23.07.2021

Bekanntmachung im Bersenbrücker Kreisblatt am 23.06.2021

Text-Information im Bild !

Hintergrundinformationen

Am 23.6.2021 war im amt­lichen Teil der Tages­zeitung 
ein Ver­merk zum laufen­den BImSchG Ver­fahren 
des Um­spann­werkes Merzen zu finden. 
Darin hieß es, 
dass bei der Behörde keiner­lei Ein­wen­dun­gen ein­ge­gangen wären 
und des­halb auf eine weitere Er­örterung mit Vor­ort­termin ver­zichtet werden würde.

Wir vom Verein 
haben damals schon zum Antrag auf Vor­be­scheid 
(Bau­vor­anfrage) 
einen um­fas­sen­den Ein­wand an die zu­ständige Behörde in Oldenburg ge­richtet. 
Ebenso haben wir vom Verein an der damaligen Erörterung in Merzen, 
zu­sammen mit dem Verein "Hackemoor unter Strom", 
anderen Trägern öffent­licher Belange 
und dem Vereins­anwalt, teil­ge­nommen.

Die Behörde hatte seiner Zeit bereits den Vor­be­scheid an Amprion positiv be­schie­den. 
Unsere vor­ge­tra­genen Ein­wände wurden von der Behörde aus­ge­wertet und ab­ge­wogen. 
Mit Er­tei­lung eines Vor­be­scheides 
können im weiteren Antrags­verlauf 
(das jetzige Ver­fahren ist der eigent­liche Antrag auf Genehmi­gung nach dem Bundes­immis­sions­schutz­gesetz) 
die bereits vor­ge­tra­genen Ein­wände nicht noch­mals vor­ge­tragen werden. 
Da sich zwischen­zeit­lich keine wesent­lichen, weiteren neue Erkennt­nisse er­geben haben, 
war die Ein­brin­gung eines weiteren Ein­wands sinnlos.

Aus unserer Sicht 
wurden die ins­ge­samt vor­ge­tragenen Argumente un­zu­reichend be­rück­sichtigt. 
Wir haben weiter­hin das Gefühl, 
dass die in den Gut­achten unter­suchten Raum­wider­stände 
dem Antragsziel ent­sprechend ein­ge­ordnet wurden. 
Die in den diversen Gut­achten auf­ge­tragenen Probleme wurden weit­gehend durch Ersatz­maß­nahmen kom­pen­siert 
- aus unserer Sicht zu viel kompen­siert. 
Über­setzt könnte man als Laie im Fazit auch lesen: 
Das Umspann­werk ist an der Stelle ein Problem, 
aber wir machen es trotzdem.

Weitere Maß­nahmen, 
wie eine gericht­liche Prüfung, 
scheint aus unserer Sicht aktuell aus­sichts­los. 

Viel­mehr konzen­trieren wir uns jetzt auf das Plan­fest­stel­lungs­ver­fahren 
für die Leitungs­ein­führung in das Um­spann­werk, 
als auch auf das an­stehende Plan­fest­stel­lungs­verfahren der CCM Leitung. 
Wir fordern in beiden Ver­fahren 
die Ein­be­ziehung der Genehmi­gung des Um­spann­werkes in dieses Planfest­stel­lungs­ver­fahren. 
Eben­falls fordern wir, 
dass das laufende Plan­fest­stel­lungs­ver­fahren zur Leitung­ein­führung 
in das CCM Ver­fahren integriert wird. 
Nur wenn alle drei Ver­fahren zu­sam­men be­trachtet werden, 
kann aus unserer SIcht ein optimales Ergebnis für Mensch und Umwelt heraus­kommen.
Hinweis:

Durch ein redak­tionel­les Ver­säumnis 
wurde diese Mit­tei­lung hier erst mit einigem zeit­lichen Ver­zug ver­öf­fent­licht. 
Dafür wird freund­lichst um Ent­schuldi­gung ge­beten.

 
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